Zweck des Vereins ist es allen Mitgliedern die Philosophie des Karaté Dô näherzubringen. Dabei werden Körper und Geist durch ständiges Training auf Extremsituationen vorbereitet.
Jedes Mitglied soll sich selbst akzeptieren und lernen zu jeder Zeit eine entspannte Grundhaltung zu entwickeln.
Hartes Training und gemeinschaftliche Motivation sollen zu einer postiven Charakterentwicklung führen.
Jedes Mitglied trainiert entsprechend seiner Vorraussetzungen und wird von allen anderen für seine Motivation geachtet.
1. Es herrscht im Dojo gegenseitiger Respekt und freundliches Auftreten zu jeder Zeit.
2. Während des Trainings ist den Anweisungen der Trainer unbedingt und immer Folge zu leisten.
3. Das Training beginnt mit der traditionellen Begrüßung des Shotokan Karaté Dô. Das Training endet mit dem traditionellen Abgrüßen des Shotokan Karaté Dô.
Das Dojo wird beim Betreten und Verlassen gegrüßt.
4. Während der Trainingszeit herrscht Ruhe und Konzentration. Alle Übungen müssen mit Sorgfalt und größter Anstrengung durchgeführt werden. Kann eine Übung aus diversen Gründen nicht ausgeführt werden, so hat der/die Betroffene nach Erlaubnis eines Berechtigten am Rand des Dojo im Seiza zu warten.
5. Trainingskleidung ist ein weißer Gi mit Gürtel entsprechend der Graduierung des Mitglieds. Trainiert wird stets barfuß. Anfänger trainieren in normaler Trainingskleidung.
Der Trainierende hat stets Sorge zu tragen, dass sein Körper gepflegt ist (kurze, saubere Nägel, Körperhygiene).
Kopfbehaarung, die das Sichtfeld beeinträchtig, ist zurückzubinden.
6. Bei Störung des Trainings oder Missachten der Anweisungen der Trainer können Schüler aus dem Training temporär ausgeschlossen werden. Dies entbindet den Trainer jedoch nicht von der Aufsichtspflicht. Das Dojo darf während des Trainings nicht ohne Erlaubnis verlassen werden.
7. Jeglicher Schmuck ist im Training nicht erlaubt und muss vor dem Training abgelegt werden. Kosmetik die im Training stören könnte ist gänzlich untersagt.
8. Essen ist im Dojo untersagt. Trinken ist nur nach Aufforderung des Trainers gestattet.
9. Der Trainer oder eine von ihm beauftragte aufsichtsberechtigte Person hat bereits eine halbe Stunde vor dem Training am Trainingsort zu erscheinen. Nach dem Training verlässt der Trainer als letzter den Trainingsort.